Sie möchten Einsicht in ein Personenstandsregister oder die Sammelakten nehmen?
Einsicht in ein Personenstandsregister
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Gewährung von Einsicht in
- ein Personenstandsregister 15 Euro
- die Sammelakte 25 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auskunft kann erteilt werden an:
- Personen, auf die sich das Register bezieht
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Vorfahren
- Abkömmlinge.
Andere Personen erhalten nur Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
- - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
- - Geburtenregister 110 Jahre;
- - Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf der genannten Fristen wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830