Einsicht in ein Personenstandsregister

Ihr Anliegen

Sie möchten Einsicht in ein Personenstandsregister oder die Sammelakten nehmen?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Gewährung von Einsicht in

  • ein Personenstandsregister 15 Euro
  • die Sammelakte 25 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auskunft kann erteilt werden an:

  • Personen, auf die sich das Register bezieht
  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Vorfahren
  • Abkömmlinge.

Andere Personen erhalten nur Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:

  • - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  • - Geburtenregister 110 Jahre;
  • - Sterberegister 30 Jahre.

Nach Ablauf der genannten Fristen wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830