Sie benötigen für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ehefähigkeitszeugnis (Deutsche heiraten im Ausland)
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Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
Damit wir die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantieren können, bitten wir Sie, sich über die in Ihrem persönlichen Fall benötigten Unterlagen persönlich oder telefonisch bei unserem Standesamt zu informieren.
Gebühren
- 65 Euro
- 100 Euro bei Beachtung ausländischen Rechts
Bemerkungen/Hinweise
Wenn eine Deutsche oder ein Deutscher, bzw. Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, bedarf es dazu in vielen Staaten eines Ehefähigkeitszeugnisses. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, genügt regelmäßig die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide Verlobte. Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt bzw. Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
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Telefonnummer: +49 375 830