Ehefähigkeitszeugnis (Deutsche heiraten im Ausland)

Ihr Anliegen

Sie benötigen für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis?

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Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

Damit wir die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantieren können, bitten wir Sie, sich über die in Ihrem persönlichen Fall benötigten Unterlagen persönlich oder telefonisch bei unserem Standesamt zu informieren.

Gebühren

  • 65 Euro
  • 100 Euro bei Beachtung ausländischen Rechts

Bemerkungen/Hinweise

Wenn eine Deutsche oder ein Deutscher, bzw. Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, bedarf es dazu in vielen Staaten eines Ehefähigkeitszeugnisses.  Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, genügt regelmäßig die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide Verlobte. Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt bzw. Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830