Sie möchten in Zwickau heiraten oder wohnen in Zwickau und möchten in einem anderen Standesamt heiraten?
Anmeldung zur Eheschließung
Ihr Anliegen
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Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
Damit wir die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantieren können, bitten wir Sie, sich über die in Ihrem Fall benötigten Unterlagen persönlich oder telefonisch im Standesamt zu informieren.
In jedem Fall ist durch öffentliche Urkunden
- der Personenstand
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit
nachzuweisen.
Gebühren
- Anmeldung der Eheschließung: 80 Euro
- Anmeldung der Eheschließung, wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: 95 Euro
- Anmeldung der Eheschließung, wenn beide Eheschließenden jeweils eine andere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: 130 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt grundsätzlich beim Standesamt der Gemeinde, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kommen mehrere Standesämter in Betracht, hat man die Wahl.
Nach der Prüfung der Ehevoraussetzungen, der Feststellung, dass ein Ehehindernis nicht vorliegt und der entsprechenden Mitteilung an die Eheschließenden soll die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Ansonsten bedarf es der erneuten Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen.
Der Eheschließungstermin kann somit erst frühestens sechs Monate vor Eheschließung vereinbart werden.
Per Vordruck kann die Anmeldung der Eheschließung mit Bevollmächtigung (z. B. durch den Verlobten/durch die Verlobte oder durch einen Vertreter) erfolgen.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830