Ummeldung eines Wohnsitzes

Ihr Anliegen

Sie möchten innerhalb der Stadt Zwickau umziehen? 

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren

keine

Bemerkungen/Hinweise

Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden. Für die Ummeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Formular unterschreiben. Die Personaldokumente aller umzumeldenden Personen sind vorzulegen.

Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (Formular siehe unten).

Wissenswertes:

Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Aufklebers geändert.

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
    Do
    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
    Sa
    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333