Sie möchten einen Statuswechsel für Ihre Wohnung beantragen?
Statuswechsel einer Wohnung
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Bemerkungen/Hinweise
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist eine davon seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist sie dort, wo der Lebensmittelpunkt des Einwohners liegt.
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (Formular siehe unten).
Wissenswertes:
Soll der Status einer Hauptwohnung zur Nebenwohnung verändert werden, kann das angefügte Formular benutzt werden.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
Hauptmarkt 1Öffnungszeiten
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