Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieter (m/w/d) einer Wohnung oder eines Zimmers sind, und als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
- Wohngeldantrag
- Einkommens- und Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- letzte Betriebskostenabrechnung
- Nachweis der Mietzahlung für die letzten drei Monate
- Nachweis über vorhandenes Eigentum
- Heimvertrag
- Kontoverbindung
- Unterschrift im Wohngeldantrag
Die Formularvordrucke sind online (in der Spalte rechts) abrufbar. In Papierform sind diese in der Wohngeldbehörde oder im Bürgerservice erhältlich. Ein Versand der Formulare ist aus Kostengründen nicht möglich.
In der Anlage des Wohngeldantrages befinden sich Hinweise und Erläuterungen zur Gewährung von Wohngeld.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und auf der Webseite Wohngeld - Bauen und Wohnen in Sachsen des Freistaates Sachsen.
Ausgeschlossen von Wohngeldleistungen sind Empfänger (m/w/d) von Transferleistungen (bspw. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII).