Wohngeld

Ihr Anliegen

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieter (m/w/d) einer Wohnung oder eines Zimmers sind, und als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Benötigte Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • Nachweis der Mietzahlung für die letzten drei Monate  
  • Nachweis über vorhandenes Eigentum
  • Heimvertrag
  • Kontoverbindung
  • Unterschrift im Wohngeldantrag

Die Formularvordrucke sind online (in der Spalte rechts) abrufbar. In Papierform sind diese in der Wohngeldbehörde oder im Bürgerservice erhältlich. Ein Versand der Formulare ist aus Kostengründen nicht möglich.

In der Anlage des Wohngeldantrages befinden sich Hinweise und Erläuterungen zur Gewährung von Wohngeld.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und auf der Webseite Wohngeld - Bauen und Wohnen in Sachsen des Freistaates Sachsen. 

Ausgeschlossen von Wohngeldleistungen sind Empfänger (m/w/d) von Transferleistungen (bspw. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII).

Formulare Wohngeld

  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Sachgebiet Wohngeldbehörde
    Bianca Tröger
    kommissarische Leiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62, Haus 4 Eingang D, 08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834095
    Fax: +49 375 835055