Der Zwickau-Pass ist ein Ausweis, der einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger einen günstigeren oder freien Besuch in verschiedene (teilnehmende) Einrichtungen in der Stadt Zwickau ermöglicht, u.a. Museen und Schwimmbäder. Die Leistungen, welche mit dem Zwickau-Pass in Anspruch genommen werden können, finden Sie im Leistungskatalog unter Formulare.
Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Zwickau. Die Gewährung des Zwickau-Passes ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Anspruchsberechtigung ist bei Bezug von folgenden Sozialleistungen gegeben:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach 3. Kapitel SGB XII,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 4. Kapitel SGB XII,
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 3. Kapitel Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 und 2 SGB II,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Asylbewerber gemäß § 50 Abs. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylverfG) mit Zuweisung für den Landkreis Zwickau und wohnhaft in der Stadt Zwickau,
- Leistungsverzicht nach SGB II und SGB XII, um Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG) zu erhalten
- Leistungen zum Unterhalt nach §§ 39, 40 SGB VIII mit Befreiung der Eltern an der Kostenheranziehung aus wirtschaftlichen Gründen nach §§ 91 ff. SGB VIII oder
- Kinderzuschlag für minderjährige Kinder gemäß § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG).