Sie möchten eine eID-Karte beantragen?
elektronische ID-Karte
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Rechtsgrundlagen
eID-Karte-Gesetz
Benötigte Unterlagen
- eine Urkunde, aus welcher der aktuelle Name hervorgeht (Geburtsurkunde; ggf. Eheurkunde oder Stammbuch)
- bei Vorlage einer Urkunde, welche nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, ist diese entweder als internationale Urkunde vorzulegen oder mit einer von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigten Übersetzung fest verbunden sein.
- ausländischer Personalausweis oder Reisepass
- Beantragung von Dokumenten immer persönlich
Gebühren
37,00 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Die eID-Karte ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis und kann von Bürgern ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden, welche in Besitz einer Staatsangehörigkeit von Staaten der europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftraumes sind. Ausgenommen hiervon sind Bürger, welche eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die eID-Karte stellt kein Ausweispapier dar und kann nicht als Reisedokument verwendet werden. Sie ist lediglich für den Online-Einsatz konzipiert, sodass den betroffenen Personengruppen durch die integrierte Online-Funktion der elektronische Identitätsnachweis und das Vor-Ort-Auslesen ermöglicht wird.
Personen ab dem 16. Lebensjahr können die eID-Karte selbständig beantragen. Die Gültigkeit beträgt altersunabhängig 10 Jahre.
Abholung:
Bei Abholung der eID-Karte ist die bisherige Karte vorzulegen, sofern bereits eine solche ausgehändigt war.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
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