Sie möchten einen Reisepass beantragen?
AKTUELLER HINWEIS
Aufgrund zahlreicher Anträge verlängert sich die Produktionszeit in der Bundesdruckerei. Reisepässe, welche nicht im Expressverfahren beantragt wurden, werden derzeit in der Regel nach 8-9 Wochen geliefert.
Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen. Das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein.
Das Lichtbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Identitätsdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Identitätsdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung/Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.