Sie möchten einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen?
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letzte Änderung der Seite: 26.08.2024
gedruckt am: 24.11.2024
Sie möchten einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen?
Personalausweisgesetz
Art des Ausweises | Person unter 24 Jahre | Person über 24 Jahre |
elektronischer Personalausweis | 22,80 Euro | 37,00 Euro |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | 10,00 Euro |
bei Wohnsitz außerhalb Zwickaus zusätzlich | 13,00 Euro | 13,00 Euro |
bei Wohnsitz im Ausland zusätzlich | 30,00 Euro | 30,00 Euro |
Bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder unter 16 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung) sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Das Lichtbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Identitätsdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Identitätsdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Wurde für das betreffende Kind eine Erklärung/Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.
Abholung:
Bei Abholung des Personalausweises ist das bisherige Dokument vorzulegen. Der PIN-Brief ist nicht mitzubringen. Dies gilt auch bei Abholung durch einen Dritten, der ebenfalls seinen Personalausweis sowie eine Vollmacht vorlegen muss. Falls die Transport-PIN bereits bei Abholung in Ihre persönliche PIN geändert werden soll, ist das Neusetzen der PIN nur durch den Ausweisinhaber selbst möglich.
Für Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss zur Abholung des Personalausweises ein Sorgeberechtigter vorsprechen.
Hinweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:
Ab 01.01.2013 geht die Zuständigkeit zur Beantragung von Personalausweisen auf die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) über. Ab diesem Zeitpunkt können Personalausweise nur noch im Ausnahmefall vom Bürgerservice ausgestellt werden (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes). In diesem Fall wird die deutsche Auslandsvertretung beteiligt, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Der Bürgerservice wird dabei als unzuständige Behörde tätig (zusätzliche Gebühr 30,00 EUR).
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen (Ausweispflicht). Auf Antrag kann ein Personalausweis aber auch an Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden. Innerhalb der EU ist das Reisen mit dem Personalausweis möglich. Informationen zu Reisen außerhalb der EU findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.