Sie möchten eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen?
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letzte Änderung der Seite: 04.01.2023
gedruckt am: 30.10.2024
Sie möchten eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen?
Bundesmeldegesetz
schriftliche Auskunft: |
| 14,00 EUR/Person |
erweiterte Auskunft: | 25,00 EUR/Person |
Die fällige Gebühr ist nach Erhalt der Auskunft auf ein Konto der Stadtverwaltung Zwickau zu überweisen.
Auf schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Sie müssen allerdings mit Ihren Angaben eine eindeutige Identifizierung der Person ermöglichen. Dazu ist die genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder des vollständigen Geburtsdatums erforderlich. Ebenso muss erklärt werden, für welchen Zweck die Daten erhoben werden und ob diese für Werbezwecke und/oder für Zwecke des Adresshandels genutzt werden.
Die Auskünfte beziehen sich auf die im Melderegister der Stadt Zwickau gespeicherten Daten der Einwohner.
Dies gilt nicht bei Personen, für die eine Auskunftssperre eingetragen wurde.
Grundsätzlich werden zwei Arten von Auskünften unterschieden.