Melderegisterauskunft

Ihr Anliegen

Sie möchten eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen? 

 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

  • Übersendung des ausgefüllten Formulars (untenstehend)

Gebühren

schriftliche Auskunft:   

   

14,00 EUR/Person

erweiterte Auskunft:

25,00 EUR/Person

Die fällige Gebühr ist nach Erhalt der Auskunft auf ein Konto der Stadtverwaltung Zwickau zu überweisen. 

Bemerkungen/Hinweise

Auf schriftliche Anfrage hin erhalten Sie von der Meldebehörde eine Auskunft zu einer gesuchten Person. Sie müssen allerdings mit Ihren Angaben eine eindeutige Identifizierung der Person ermöglichen. Dazu ist die genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder des vollständigen Geburtsdatums erforderlich. Ebenso muss erklärt werden, für welchen Zweck die Daten erhoben werden und ob diese für Werbezwecke und/oder für Zwecke des Adresshandels genutzt werden. 

Die Auskünfte beziehen sich auf die im Melderegister der Stadt Zwickau gespeicherten Daten der Einwohner.

Dies gilt nicht bei Personen, für die eine Auskunftssperre eingetragen wurde.

Wissenswertes:

Grundsätzlich werden zwei Arten von Auskünften unterschieden.

  • Die einfache Melderegisterauskunft umfasst den vollständigen Namen, die Anschrift und den Doktorgrad.
  • Bei der erweiterten Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft gemacht werden. Sie umfasst: Tag und Ort der Geburt, Frühere Namen, Staatsangehörigkeiten, Frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, Gesetzliche Vertreter, Sterbetag u. -ort.

 

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

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