Der Familienpass ist ein Ausweis, der kinderreichen Zwickauer Familien einen günstigeren oder freien Besuch in verschiedene (teilnehmende) Einrichtungen in der Stadt Zwickau ermöglicht, u. a. in Museen und Schwimmbäder. Die Leistungen, welche mit dem Zwickauer Familienpass in Anspruch genommen werden können, finden Sie im Leistungskatalog unter Formulare.
Der Familienpass wird unabhängig der finanziellen Verhältnisse gewährt. Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, welche ihren einzigen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Zwickau haben und in häuslicher Gemeinschaft unter gemeinsamer Anschrift
- in einem Familienverband mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- alleinerziehend mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern oder
- in einem Familienverband oder alleinerziehend mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Schwerbehinderung mindestens 50 %)
leben.