Sie möchten den Sächsischen Familienpass beantragen?
Sächsischer Familienpass
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Benötigte Unterlagen
- Personaldokument des antragstellenden Elternteils
- Nachweis über den Bezug von Kindergeld (zum Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
- bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Gebühren
keine
Bemerkungen/Hinweise
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
- wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Wissenswertes:
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie über den beigefügten Flyer.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird im Familienpass vermerkt.
Den Antrag erhalten Sie in der Meldebehörde oder über den eingefügten Link.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
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