Sie haben Ihr Personaldokument verloren oder wiedergefunden?
Dokumentenverlust
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes, Passgesetz
Benötigte Unterlagen
- Bei Diebstahl des Dokumentes eventuell Unterlagen der Polizeibehörde, wo der Diebstahl angezeigt wurde.
Gebühren
keine
Bemerkungen/Hinweise
Bei Verlust eines Personalausweises, Reisepasses oder eines Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen (Erstellung einer Verlustanzeige). Ebenso müssen Sie sofort mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten.
Für die Erstellung der Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Wissenswertes:
Nach der Verlustanzeige ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
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