Dokumentenverlust

Ihr Anliegen

Sie haben Ihr Personaldokument verloren oder wiedergefunden? 

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes, Passgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Bei Diebstahl des Dokumentes eventuell Unterlagen der Polizeibehörde, wo der Diebstahl angezeigt wurde.

Gebühren

keine

Bemerkungen/Hinweise

Bei Verlust eines Personalausweises, Reisepasses oder eines Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen (Erstellung einer Verlustanzeige). Ebenso müssen Sie sofort mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden sollten. 

Für die Erstellung der Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Wissenswertes:

Nach der Verlustanzeige ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind.

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
    Do
    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
    Sa
    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333