Amtliche Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen
Beglaubigung
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 33 und 34
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage des Originals (Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)
Gebühren
Erhebung nach der "Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten"
- Beglaubigung von Abschriften pro Dokument (ohne Rücksicht auf Anzahl der Seiten): 5,00 € (erstes Exemplar); 2,50 € (ab dem zweiten Exemplar)
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: 10,00 €
Bemerkungen/Hinweise
Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.
Wissenswertes:
Was wird beglaubigt?
- alle Abschriften von Urkunden bzw. Dokumenten, die von der Behörde (Stadt Zwickau) selbst ausgestellt wurden; Ausnahme: Personenstandsurkunden;
- alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurden;
- alle anderen Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass vom Original eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung existiert. Diese Übersetzung muss so mit dem Original verbunden sein, dass erkennbar ist, dass die Verbindung durch den Übersetzer erfolgt ist.
- Unterschriften, wenn das Schriftstück bei einer deutschen Behörde benötigt wird, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.
Was kann nicht beglaubigt werden?
- Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden);
- Dokumente, deren Original Änderungen aufweist;
- Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Testamente, Grundbucheintragungen);
- Unterschriften ohne Text;
- Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen;
- Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;
-
Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
Hauptmarkt 1Öffnungszeiten
- Mo
- 7-13 Uhr
- Di
- 8-18 Uhr
- Mi
- 7-13 Uhr
- Do
- 8-18 Uhr
- Fr
- 8-13 Uhr
- Sa
- 8-13 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830Fax: +49 375 833333