Beglaubigung

Ihr Anliegen

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 33 und 34

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals (Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)

Gebühren

Erhebung nach der "Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten"

  • Beglaubigung von Abschriften pro Dokument (ohne Rücksicht auf Anzahl der Seiten): 5,00 € (erstes Exemplar); 2,50 € (ab dem zweiten Exemplar)
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: 10,00 €

Bemerkungen/Hinweise

Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.

Wissenswertes:

Was wird beglaubigt?

  • alle Abschriften von Urkunden bzw. Dokumenten, die von der Behörde (Stadt Zwickau) selbst ausgestellt wurden; Ausnahme: Personenstandsurkunden;
  • alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurden;
  • alle anderen Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass vom Original eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung existiert. Diese Übersetzung muss so mit dem Original verbunden sein, dass erkennbar ist, dass die Verbindung durch den Übersetzer erfolgt ist.
  • Unterschriften, wenn das Schriftstück bei einer deutschen Behörde benötigt wird, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.

Was kann nicht beglaubigt werden?

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden);
  • Dokumente, deren Original Änderungen aufweist;
  • Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Testamente, Grundbucheintragungen);
  • Unterschriften ohne Text;
  • Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen;
  • Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;
  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

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