Abmeldung eines Wohnsitzes

Ihr Anliegen

Sie möchten eine Wohnung in Zwickau abmelden?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass

Gebühren

keine

Bemerkungen/Hinweise

Eine Wohnung ist nur abzumelden, wenn der Betroffene

  • seinen Aufenthalt im Ausland nimmt,
  • lediglich eine von mehreren Wohnungen (z. B. die Nebenwohnung) aufgibt, ohne eine neue Wohnung zu beziehen
  • nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine Wohnung im Inland bezieht.

Wichtig!

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung des Wohnsitzes frühestens eine Woche vor dem Auszug angezeigt werden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde dieser Nebenwohnung, oder am Hauptwohnsitz möglich.

Wissenswertes:

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mit Hauptwohnung ist eine Abmeldung am letzten Wohnort nicht erforderlich. Dies erfolgt automatisch durch die Meldebehörde des neuen Wohnortes.

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.

Für Ihre Abmeldung können Sie das angefügte Formular verwenden.

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
    Do
    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
    Sa
    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333