„Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar.“ (§ 1, Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung)
Die gewählten Organe der Stadt Zwickau sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister, durch die sie erst handlungsfähig wird. Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und stellt das Hauptorgan der Stadt Zwickau dar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und besitzt die Entscheidungshoheit für alle städtischen Angelegenheiten. Ausgenommen davon sind Aufgaben, die kraft Gesetzes dem Oberbürgermeister obliegen.
Der Stadtrat besteht aus den einzelnen Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die Anzahl der Stadträte ergibt sich aus der maßgebenden Einwohnerzahl und beträgt für die Stadt Zwickau 48.
Am 9. Juni 2024 wurden nun diese 48 Stadträte von den Zwickauer Bürgern zum fünften Mal nach der Sächsischen Gemeindeordnung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Das Wahlergebnis ist ausführlich unter dem Menüpunkt „Wahlen“ dokumentiert. Die konstituierende Sitzung fand am 15. August 2024 statt.
In unserem „Ratsinformationssystem“ finden Sie die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen, Anfragen von Stadträten, eine Vielzahl von Beschlussvorlagen sowie Beschlussniederschriften. Enthalten sind ebenfalls Informationen zu den Gremien, den Fraktionen sowie den Mandatsträgern.
Das System enthält die Dokumente seit der vierten Wahlperiode (ab August 2009).