Die Gleichstellungsbeauftragte:
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Deshalb arbeitet sie:
- an der Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung und Gleichberechtigung,
- zum Abbau von geschlechterspezifischer Benachteiligung
- am Abbau bestehender und der Vermeidung von Benachteiligung in der Stadt mittels entsprechender Projektarbeit
- Einbringen gleichstellungsrelevanter Anliegen und Forderungen in die kommunale Arbeit
weitere Aufgabenfelder:
- Unterstützung von Frauen und Familien in besonderen oder prekären Lebenslagen
- Erstberatung Rat suchender Frauen, Männer und Familien in Fragen der Chancengleichheit
- Gewaltschutzerstberatunbg
- Förderung des LSBTTIQ-Ansatzes
- Begleitung und Kontrolle der Arbeit der Fachbereiche in Bezug auf Gleichstellungsfragen