Die Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung und wirkt vermittelnd zwischen Behörde, Politik und der Bevölkerung. Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten sind darauf gerichtet, Maßnahmen zu initiieren und zu koordinieren, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abbauen oder deren Entstehen entgegenwirken.
Von Behinderung betroffenen Menschen gibt sie praktische Tipps und zeigt Möglichkeiten auf, wie und wo sie und ihre Angehörigen kompetente Hilfen finden können.
Sie berät in Einzelfragen, unterstützt Informationsveranstaltungen zu Behindertenfragen und arbeitet eng mit den örtlichen sozialen Verbänden und Einrichtungen zusammen.
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt.
Die Entschädigung der Tätigkeit erfolgt über eine monatliche Pauschale entsprechend der gültigen Entschädigungssatzung.
Befugnisse:
- Die Behindertenbeauftragte hat jederzeit das Recht an Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte mit beratender Stimme teilzunehmen.
- Die Behindertenbeauftragte kann sich jederzeit an den Oberbürgermeister oder den Stadtrat sowie direkt an die Bürgermeister oder einzelne Sachbearbeiter der Stadtverwaltung wenden.