Die Erarbeitung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (EKK) wurde von der Bundesregierung gefördert, gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitative" vom 23.11.2011 (Förderkennzeichen 03KS3278).
Auftragnehmer für die Erstellung des Konzeptes war das Ingenieurbüro seecon Ingenieure GmbH aus Leipzig zusammen mit dem Ingenieurbüro KEM (Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH) aus Dresden.
Aus Vertretern u.a. der Stadtverwaltung, der Versorger, Wohnungsgesellschaften, Umweltverbänden und der Wirtschaft wurde zu Beginn der Konzepterarbeitung ein Klimabeirat gebildet. Der Klimabeirat begleitet und unterstützt den Prozess analog dem Energieteam im eea®-Prozess.
In den Sitzungen des Klimabeirates wurden die jeweils fertiggestellten Zwischenstände ergebnisorientiert, aber auch kontrovers diskutiert. Parallel wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro weitere Strategiegespräche mit betroffenen Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung geführt.
Am 9. Juli 2013 fand unter der Leitung der Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß die gemeinsame Einwohnerversammlung zu den Themen „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Zwickau (EKK)" und „Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK)" einschließlich Fortschreibung des Leitbildes der Stadt Zwickau im Bürgersaal des Rathauses statt.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden der derzeitige Zwischenstand der Konzepte und des Energie- und Klimapolitischen Leitbildes, insbesondere die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen als Diskussionsgrundlage kurz vorgestellt.
Die Erarbeitung des EKK erfolgte im Zeitraum von September 2012 bis Oktober 2013 und wurde mit der Übergabe an die Stadt Zwickau am 17.12.2013 offiziell beendet.
Am 12.12.2013 wurde das EKK im Stadtrat (Beschlussvorlage BV/236/2013) als Handlungsgrundlage im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz bis zum Jahr 2025 bestätigt und die Stadtverwaltung beauftragt, das Konzept schrittweise umzusetzen, fortzuschreiben und den Stadtrat jährlich zum Umsetzungs- und Fortschreibungsstand zu informieren.
Weitere Informationen: