Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Stadtangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Stadt zu wenden. Der Haupt- und Verwaltungsausschuss ist zuständig für die Entscheidung hierüber. Er erteilt dem Einreicher spätestens sechs Wochen nach Eingang der Petition bei der Stadt Zwickau einen schriftlich begründeten Bescheid. Ist dies nicht möglich, wird innerhalb der vorgenannten Frist ein Zwischenbescheid erteilt.
Petitionen
Zuständig:
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Haupt- und Verwaltungsausschuss (§ 7 Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Zwickau, mit den dort genannten Ausnahmen.)
-
Presse- und Ober-bürgermeisterbüro
Postanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Hauptmarkt 108056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Mathias MerzLeiter & PressesprecherKontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 831801Fax: +49 375 831899