Petitionen

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Stadtangelegenheiten mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die Stadt zu wenden. Der Haupt- und Verwaltungsausschuss ist zuständig für die Entscheidung hierüber. Er erteilt dem Einreicher spätestens sechs Wochen nach Eingang der Petition bei der Stadt Zwickau einen schriftlich begründeten Bescheid. Ist dies nicht möglich, wird innerhalb der vorgenannten Frist ein Zwischenbescheid erteilt.

Zuständig:

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Haupt- und Verwaltungsausschuss (§ 7 Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Zwickau, mit den dort genannten Ausnahmen.)

  • Presse- und Ober-bürgermeisterbüro

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Mathias Merz
    Leiter & Pressesprecher

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831801
    Fax: +49 375 831899