Haushalt & Bürgerhaushalt

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt und ist für jedes Jahr vom Stadtrat zu beschließen. Im Vorfeld dieser Beschlussfassung wird der Satzungsentwurf gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung zur öffentlichen Einsichtnahme elektronisch unter www.zwickau.de/haushalt zur Verfügung gestellt. Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Arbeitstagen Einwendungen zu erheben. Die öffentliche Auslegung und die Frist zur Erhebung von Einwendungen werden ortsüblich bekannt gegeben.

Der Bürgerhaushalt ist eine Form der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung der städtischen Finanzen. Die Bürger werden dabei in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell „Verwaltung plant, Politik entscheidet“. In Zwickau wird seit 2012 eine bestimmte Summe bereitgestellt. Für deren Verwendung können Vorschläge eingereicht werden, über die letztlich der Stadtrat entscheidet.

Zuständig:

  • Amt für Finanzen

    Abteilung Haushalt/
    Doppik/Kasse
    Andreas Höpfner
    Abteilungsleiter

    Postanschrift

    PF 200933
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Str. 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 832002
    Fax: +49 375 832020