„Haushaltslose“ Zeit endet Ende kommender Woche

veröffentlicht am: 17.04.2025

Das Amt für Finanzen informiert:

Landratsamt genehmigt Etat für 2025/2026 mit Auflagen

Das Landratsamt Zwickau hat den Doppelhaushalt genehmigt, den der Stadtrat am 27. Februar beschlossen hatte. Am gestrigen Mittwoch erreichte die Verwaltung vorab per E-Mail der Bescheid. Nun ist der Etat entsprechend der Regelungen der Gemeindeordnung eine Woche lang zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen, was auf den Internetseiten der Stadt Zwickau erfolgt (www.zwickau.de/haushalt). Damit endet mit dem 24. April die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, in der nur unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden durften, die beispielsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wegen vertraglicher Verpflichtungen bestehen.

Das Landratsamt verbindet die Genehmigung mit zwei Auflagen: Aufgrund der mittelfristig drohenden Haushaltskrise wird die Stadt Zwickau bereits in den Jahren 2025 und 2026 zur unbedingten Ausgabendisziplin aufgefordert. In der Begründung wird dementsprechend betont, sämtliche Kostenpositionen auf den Prüfstand zu stellen. Darüber hinaus muss die Stadt bis Ende des Jahres über den Haushaltsvollzug berichten und zugleich darstellen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um auch bis 2029 den gesetzlichen Anforderungen an einen kommunalen Haushalt gerecht zu werden.

„Diese Auflagen überraschen nicht“, stellt Finanzbürgermeister Sebastian Lasch fest. Auf die kritische Finanzlage, in der sich Zwickau wie viele deutsche Kommunen befindet, habe man selbst mehrfach hingewiesen, etwa im November letzten Jahres oder im Rahmen von Haushaltseinbringung und –diskussion im Stadtrat. „Dieser beschloss nicht umsonst auf Vorschlag der Stadtverwaltung, dass ein Haushaltsstrukturkonzept zu erarbeiten ist.“ Dieses wird seit Anfang des Jahres vorbereitet. Voraussichtlich noch im April werden zunächst die Stadtratsfraktionen über den Arbeitsstand informiert. Zugleich richtet Lasch einen Appell an Land und Bund: „Der Freistaat Sachsen und der Bund sind dringend aufgefordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen herzustellen. Zu Recht fordern der Deutsche Städtetag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag, dass sowohl Investitionen auf kommunaler Ebene ermöglicht als auch eine strukturelle Schieflage der Haushalte von Gemeinden und Städten beseitigt werden müssen!“