Die Stadt Zwickau und der Landkreis Zwickau informieren:
Werbeverbot für Bundeswehr rechtswidrig
Das Landratsamt Zwickau hat den Beschluss des Zwickauer Stadtrates „Zwickau – Stadt des Friedens“ (Nr. AN/011/2024-2) in Punkt 2 rechtsaufsichtlich beanstandet. Die Stadt Zwickau ist verpflichtet, diesen Punkt spätestens in der übernächsten Stadtratssitzung aufzuheben.
Die Beanstandung erfolgt, weil Punkt 2 des Beschlusses – der unter anderem Werbung für die Bundeswehr auf städtischen Flächen ausschließt – gegen geltendes Recht verstößt. Der Stadtrat überschritt damit seine Kompetenzen, unter anderem in bundespolitischen Fragen, schulischen Belangen und im Bereich kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform. Zudem liegt ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz vor.
Die Bundeswehr ist eine im Grundgesetz verankerte Institution (Artikel 87a GG). Sie ist nicht nur ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, sondern erfüllt verfassungsrechtlich definierte Aufgaben. Neben den Streitkräften gehören auch zivile Organisationseinheiten zur Bundeswehr. Sie leistet vielfältige Beiträge – sei es bei Auslandseinsätzen, in der Ausbildung junger Menschen oder bei der Unterstützung im Katastrophenfall, wie etwa beim Hochwasser oder während der Corona-Pandemie. Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage.
Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt, die dem Beschluss zwei Mal wegen Rechtswidrigkeit widersprochen hatte und dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen dem Landratsamt vorgelegt hatte, begrüßt die Entscheidung: „Die Beanstandung bestätigt grundsätzlich die Auffassung der Stadtverwaltung und schafft Klarheit. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat – auch Kommunalpolitik bewegt sich stets in den Grenzen von Recht und Gesetz.“
Entsprechend der Auflage des Landratsamtes wird Oberbürgermeisterin Arndt die Aufhebung des Beschlusspunktes 2 auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 17. April setzen.
Auch Landrat Carsten Michaelis zeigt sich zufrieden: „Gerade in einer Zeit wachsender Herausforderungen ist die Bundeswehr ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Die Entscheidung unterstreicht, dass auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind.“