Datenlieferungen für den neuen Mietspiegel noch bis 31. März möglich

veröffentlicht am: 11.03.2025

Das Bürgeramt informiert:

Anfang des Jahres startete die Datenerhebung für den neuen Mietspiegel. Rund drei Wochen vor dem Fristende erinnert das Bürgeramt alle, die ihre Daten noch nicht geliefert haben, an die Bedeutung jeder Wohnung für ein realistisches Ergebnis. Auch Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel sind, sind herzlich eingeladen, ihre Daten zur Verfügung stellen. Je mehr Wohnungen des Zwickauer Wohnungsmarktes in die Berechnung einfließen, desto realistischer wird die ortsübliche Vergleichsmiete des neuen Zwickauer Mietspiegels.

Relevant für diesen Mietspiegel sind Wohnungen auf dem Zwickauer Stadtgebiet, die am 1. Januar 2025 vermietet waren und deren Mietvertrag im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024 neu abgeschlossen bzw. bei denen die Grundmiete verändert wurde. Nähere Informationen sowie zwei Möglichkeiten zur Dateneingabe sind unter https://www.fog-institut.de/mietspiegel-zwickau zu finden.

Fragen können gern an Ulrich Weiser vom FOG-Institut für Markt- und Sozialforschung (Tel.: 0371 33717810, E-Mail: mietspiegelfog-institutde) oder das Bürgeramt (0375 833300, mietspiegelzwickaude) gerichtet werden.