„Werbeverbot für die Bundeswehr“: Oberbürgermeisterin legt erneut Widerspruch ein

veröffentlicht am: 06.03.2025

Oberbürgermeisterin Constance Arndt legt erneut Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates ein, den dieser am 27. Februar gefasst hat. Mit dieser mehrheitlich getroffenen Entscheidung soll künftig ausgeschlossen werden, dass in Liegenschaften, auf Fahrzeugen oder bei Veranstaltungen der Stadtverwaltung sowie der kommunalen Gesellschaften „Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ gemacht wird. Dieser Beschluss ist aus Sicht der Stadtverwaltung rechtswidrig, so dass nun die Rechtsaufsichtsbehörde einzubeziehen ist.

Oberbürgermeisterin Arndt: „Es fällt mir nicht leicht, gegen den Beschluss eines – in diesem Fall kommunalen – Parlaments vorzugehen. Allerdings leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Einem aus meiner Sicht rechtswidrigen Beschluss habe ich daher zu widersprechen.“

Der Zwickauer Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 30. Januar mehrheitlich dem Antrag „Stadt des Friedens“ zugestimmt. Mit dem Beschlusspunkt 2 soll künftig in den Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen sowie auf Fahrzeugen und anderen Präsentationsflächen auf Werbung für „Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ verzichtet werden. Dies soll auch bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Gegen diesen Beschluss legte Oberbürgermeisterin Constance Arndt entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung Widerspruch ein, da er nach Auffassung der Stadtverwaltung sowohl nachteilig für die Stadt als auch rechtswidrig ist. In der erforderlich gewordenen Sondersitzung am 27. Februar wurde dem Antrag mit 21 Ja- bei 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wieder zugestimmt. Da diese Entscheidung weiterhin rechtswidrig ist, muss die Oberbürgermeisterin entsprechend der Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung wieder widersprechen und eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde, im Fall der Stadt Zwickau ist diese das Landratsamt, über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.