Stadt sucht Friedensrichter 2025 - 2030

veröffentlicht am: 07.03.2025

Information des Rechtsamtes:

Die Stadt Zwickau sucht für die Besetzung der Schiedsstellen „Zwickau-Nord“ und „Zwickau-Süd“ jeweils eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. 

Dieses Ehrenamt können Einwohner der Stadt Zwickau übernehmen, die Interesse daran haben, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Friedensrichter werden vom Stadtrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. 

Bewerber sollen zu Beginn der Amtsperiode mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein und sich von ihrer Persönlichkeit sowie ihren Fähigkeiten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eignen, d. h. vertrauenswürdig und verschwiegen, besonnen, rechtsinteressiert und finanzverständig sein. 

Des Weiteren dürfen die Bewerber nicht die in § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes genannten Ausschlussgründe erfüllen.

Alle am Amt des Friedensrichters interessierten Personen sind aufgerufen, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 12.05.2025 an die Stadtverwaltung Zwickau, Rechtsamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau zu richten.

Die Bewerbungsbögen können Sie über die Internetseiten der Stadt Zwickau herunterladen oder im Bürgerservice des Rathauses sowie dem Rechtsamt im Verwaltungszentrum (Haus 9, Zi.: 223) abholen. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht möglich. 

Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Friedensrichter erhalten Sie unter www.zwickau.de und unter der Rufnummer 0375 833008.