Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Stadtrat muss am 27. Februar erneut entscheiden
In der Sitzung am 30. Januar stimmte der Stadtrat der Stadt Zwickau mehrheitlich dem Antrag „Stadt des Friedens“ zu. Mit dem Beschlusspunkt 2 soll künftig in den Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen sowie auf Fahrzeugen und anderen Präsentationsflächen auf Werbung für „Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ verzichtet werden. Dies soll auch bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Gegen diesen Beschluss hat Oberbürgermeisterin Constance Arndt entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung Widerspruch eingelegt und für eine Sondersitzung am Donnerstag, 27. Februar um 15 Uhr eingeladen.
Der am 30. Januar gefasst Beschluss ist nach Meinung der Stadtverwaltung sowohl nachteilig als auch rechtswidrig. Von Nachteil ist er, da er einerseits Einnahmeverluste nach sich ziehen kann, beispielsweise was Werbeeinnahmen anbelangt. Andererseits sind ein Imageverlust für die Stadt zu befürchten und negative Auswirkungen auf die künftige Zusammenarbeit mit der Bundeswehr nicht auszuschließen. Rechtswidrig ist der Beschluss nach Auffassung der Stadtverwaltung, da es der Kommune nicht gestattet ist, den Schulen entsprechende Weisungen zu erteilen.
Sollte der am 27. Februar zu fassende Beschluss erneut rechtswidrig sein, müsste ihm erneut widersprochen werden und die Rechtsaufsichtsbehörde, im Fall der Stadt Zwickau das Landratsamt, unverzüglich die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.