Bundestagswahl – Briefwahl bitte nur bei dringender Notwendigkeit!

veröffentlicht am: 09.01.2025

Das Bürgeramt informiert:

Ab Ende der 4. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar an alle Wahlberechtigten verschickt. Aufgrund der sehr kurzen Fristen für die Neuwahlen erhalten die Gemeinden in unserem Landkreis voraussichtlich erst am 4. Februar die Stimmzettel. Vorher kann das Briefwahlbüro keine Briefwahlunterlagen versenden. Der Zeitraum vom 4. Februar bis zum Wahltag umfasst damit nicht die üblichen vier, sondern nur gut zwei Wochen. Für den postalischen Versand zum Wahlberechtigten und zurück zum Briefwahlbüro bleibt somit nur sehr wenig Zeit.

Das Bürgeramt rät daher allen Wahlberechtigten dringend zu prüfen, ob wirklich Briefwahl notwendig ist. Alle Wahlberechtigten werden gebeten, am Wahltag ihr Wahllokal aufzusuchen. Aus oben genannten Gründen sollte die Briefwahl nur in notwendigen Fällen genutzt werden.

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, ab 5. Februar im Briefwahlbüro direkt vor Ort die Stimme abzugeben. So kann die knappe Zeit für den Postversand umgangen werden. Das Bürgeramt bietet aus diesem Grund für diese Wahl erweiterte Öffnungszeiten an.

Briefwahlbüro (ab 5. Februar):

Verwaltungszentrum, 

Haus 9, Zimmer 212, 

Werdauer Straße 62, 

08056 Zwickau

Öffnungszeiten:

  • Montag: 13 – 15 Uhr
  • Dienstag/ Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
  • Mittwoch/ Freitag: 9 – 12 Uhr