Das Amt für Finanzen informiert:
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Sofern für den jeweiligen Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Die Stadt Zwickau bittet daher, keine Zahlungen ohne neuen Bescheid zu veranlassen. Vielmehr ist der neue Grundsteuerbescheid abzuwarten, in welchem die künftigen Zahlungsmodalitäten aufgeführt werden. Sollte ein Dauerauftrag erteilt worden sein, ist dieser umgehend zu löschen und nach Erhalt des Jahresbescheides 2025 wieder neu auszulösen.
Wurde bei der Stadtverwaltung Zwickau hingegen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt auch erst, nachdem ein neuer Bescheid erlassen wurde.