Das Amt für Finanzen informiert:
Auch in diesem Jahr hält die Stadtverwaltung den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Aus diesem Grund wird grundsätzlich vom 20. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 auf Vollstreckungsmaßnahmen bei offenen Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsansprüche der Stadt, bei denen die Verjährung und damit der endgültige Forderungsausfall drohen.