Der Winter steht vor der Tür. Vielerorts wurde die Winterdienstbereitschaft hergestellt. Auch der Winterdienst der Stadt Zwickau ist bereits für erste Schneefälle oder überfrierende Nässe im Stadtgebiet vorbereitet, um im Bedarfsfall zeitnah ausrücken zu können.
Insgesamt stehen im kommunalen Bauhof des Tiefbauamtes wieder 16 Fahrzeuge zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 6 LKWs, 7 Multicar und bis zu 3 über Fremdfirmen abrufbare Winterdienstfahrzeuge. Ein Teil der Fahrzeuge ist bereits umgerüstet, Räumschilder und Behälter für Streugut montiert. Die anderen Fahrzeuge sind aufgrund der aktuellen Witterung noch im Rahmen der ganzjährig laufenden Instandsetzungsarbeiten im Stadtgebiet im Einsatz und können kurzfristig aufgerüstet werden.
Auch die Lagerhallen für Streugut sind gut gefüllt. Der Bauhof verfügt aktuell über 2.300 t Streusalz, 25 t Sole und 30 t Splitt.
Die Bereitschafts- und Einsatzzeit des städtischen Winterdienstes läuft in diesem Jahr wieder im 2-Schichtbetrieb (Montag bis Freitag von 4 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 22 Uhr) und startet regulär am Montag, 2. Dezember 2024. An den Wochenenden und an Feiertagen gilt von 5 bis 20 Uhr Bereitschaftsdienst. Je nach Witterung und Erfordernis werden die Zeiten entsprechend angepasst bzw. erweitert. Sollte es schon in den nächsten Tagen schneien oder überfrieren, tritt die Bereitschafts- und Einsatzzeit des Winterdienstes früher in Kraft.
Auch das Garten- und Friedhofsamt verfügt über einen Winterdienst, der in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgt. Hier stehen 4 Spezialfahrzeuge zur Verfügung. An Streugut sind rund 50 m³ leichter Blähschiefer und 2 t Streusalz eingelagert. Die Rufbereitschaften wurden bereits abgestimmt und eingeteilt.
Der Winterdienst erfolgt vorrangig auf Straßen, Plätzen und öffentlichen Wegen im Zwickauer Stadtgebiet. Für Wege in städtischen Parks und Grünanlagen besteht diese Räum- und Streupflicht nicht. Die Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamtes werden jedoch – je nach Erfordernis und Verfügbarkeit – die Wege in einigen wichtigen Anlagen für die Besucher begehbar halten. So sind beispielsweise stark frequentierte Verbindungswege zwischen Wohnbebauung und Haltestellen des ÖPNV in den Winterdienst einbezogen. Auch Rund- und Zuwege im Schwanenteichpark und im Schlosspark Planitz werden nach Möglichkeit freigehalten. In diesem Jahr wird auch wieder eine „Handrunde“ zur Verfügung stehen, die ausschließlich für die Schneeräumung an den Ampelkreuzungen zuständig ist.
Um bei Wintereinbruch oder Glatteis einen ordnungsgemäßen Winterdienst absichern zu können, werden Verkehrsteilnehmer schon jetzt gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst so am Fahrbahnrand zu parken, dass diese die Winterdienstfahrzeuge nicht behindern. Besser noch ist es, das Fahrzeug - wenn möglich - auf dem eigenen Grundstück oder einen nahegelegenen Parkplatz abzustellen. Auf den großen öffentlichen Parkplätzen wird im Rahmen des Winterdienstes auch geräumt und gestreut.
Auch Grundstückseigentümer sollten vorbereitet sein, um bei Wintereinbruch Gehwege zeitnah von Schnee und Eis befreien zu können. Hier ist vor allem darauf zu achten, dass der Schnee von den Gehwegen nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn bzw. aus den Grundstücken nicht auf Straßen und Gehwege geschoben/geschaufelt werden darf.