Das Bürgeramt informiert:
Bis zum 11. August 2024 hätte jeder Zwickauer Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten müssen. Diese wurden durch die Stadtverwaltung Anfang August fristgerecht an den Postdienstleister übergeben. In den letzten Tagen haben sich viele Planitzer im Bürgeramt gemeldet, da sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Im Moment prüft das Bürgeramt noch gemeinsam mit dem Postdienstleister, warum und welche Briefe nicht angekommen sind. Parallel dazu werden vorsorglich heute die Wahlbenachrichtigungen im betroffenen Bereich nochmals verschickt.
Es kann daher passieren, dass einige Wahlberechtigte zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten. An der Wahlberechtigung der Betroffenen ändert das nichts. Jeder, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann – auch ohne Wahlbenachrichtigung - trotzdem im Wahllokal oder per Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Bei der Stimmabgabe im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro ist jedoch ein Ausweis erforderlich. Auch doppeltes Wählen ist ausgeschlossen, da die Stimmabgabe per Briefwahl und im Wahllokal jeweils registriert wird.
Fragen können gerne an das Bürgertelefon gerichtet werden (Tel.: 0375 830).