Zuschuss Schülerbeförderungskosten - Fachamt bittet um Einhaltung der Antragsfrist

veröffentlicht am: 19.08.2024

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Um Zwickauer Familien finanziell zu entlasten, gewährt die Stadt Zwickau als freiwillige Leistung einen Zuschuss über den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Bildungsticket gemäß der Schülerbeförderungssatzung (SBS - Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen -ZVMS- über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten). Um diese soziale Leistung in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der rechtzeitigen Antragstellung beim zuständigen Amt für Familie, Schule und Soziales.

In diesem Zusammenhang erinnert das Fachamt Eltern von Schulkindern an weiterführenden Schulen daran, dass ein Antrag für den Zuschuss für das abgelaufene Schuljahr 2023/2024 noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden kann. Es wird gebeten, diese Frist zwingend einzuhalten! Später eingehende Anträge können nicht mehr bewilligt werden (Ausschlussfrist).

Zur Fristwahrung genügt allein der Eingang des ausgefüllten Antragbogens auf Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten bis spätestens zum vorgenannten Termin. Die erforderlichen Nachweise für die Leistungsbewilligung (Schulbesuch und Bezahlung des Bildungstickets) können später nachgereicht werden.

Das Amt für Familie, Schule und Soziales weist außerdem darauf hin, dass für das neu begonnene Schuljahr 2024/2025 aktuell keine Anträge für den Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten entgegengenommen und bearbeitet werden. Derzeit steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe künftig die Eigenanteile zum Bildungsticket für künftige Schuljahre finanziell unterstützt werden können.

Nach Wegfall des Schülerverbundtickets und Einführung des Bildungstickets war die freiwillige Leistung der Stadt Zwickau neu ausgestaltet und aufgrund höherer Ticketkosten bis einschließlich dem vorangegangenen Schuljahr befristet worden (siehe Beschluss des Stadtrates der Stadt Zwickau vom 29. Juni 2023, BV/076/2023). Über die Möglichkeiten zur Fortsetzung der Leistung wird sich der neu gewählte Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung im Oktober beschäftigten und die Stadt Zwickau zu gegebener Zeit darüber informieren.

Alle Infos:

Antragsformular