Das Umweltbüro informiert:
Im Bereich der Zwickauer Hauptverkehrsstraßen besteht eine erhebliche Verkehrslärmbelastung. Deshalb ist die Stadt dazu verpflichtet, die Situation regelmäßig in Lärmkarten zu erfassen und für besonders belastete Schwerpunktbereiche Lärmaktionspläne aufzustellen.
Lärmaktionspläne enthalten punktuelle und gesamtstädtische Maßnahmen, die zu einer Entlastung betroffener Bewohnerinnen und Bewohner beitragen. Der Stadtrat hat im Januar 2022 den Lärmaktionsplan Stufe 3 nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen. Der Plan enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an 18 stark belasteten Hauptstraßenabschnitten. Es gibt kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Diese wurden und werden schrittweise umgesetzt. Auch gesamtstädtisch sind Maßnahmen formuliert, die dem Ziel der Verbesserung der Lärmsituation entsprechen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Lärmkarten und Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Nachdem 2022 die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet aktualisiert wurden, stand 2024 auch die Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 an. Dabei wurde insbesondere die Aktualität der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe 3 sowie deren Umsetzungsstand geprüft. Weiterhin war zu untersuchen, ob anhand der Kartierungsergebnisse bedeutende Änderungen der Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet erkennbar sind und ob der Lärmaktionsplan Stufe 3 diesbezüglich angepasst werden muss.
Die Ergebnisse dieser Prüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 liegen nun vor. Näheres hierzu enthält der vorläufige Abschlussbericht. Dieser kann, sowie auch die Lärmkarten und der Lärmaktionsplan, im Internet auf der Seite des Umweltbüros unter www.zwickau.de/umweltbuero eingesehen werden.
Bis Montag, 26. August 2024 besteht die Möglichkeit, Hinweise zu geben oder Vorschläge zu unterbreiten. Zu richten sind diese per E-Mail an umweltzwickaude oder per Post an Stadtverwaltung Zwickau / Umweltbüro, PF 20 09 33, 08009 Zwickau.