Das Tiefbauamt informiert:
2024: Erneuerung des Abschnitts zwischen Crimmitschauer und August-Bebel-Straße
Mit bauvorbereitenden Maßnahmen, der Baustelleneinrichtung und den notwendigen Beschilderungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen beginnt am kommenden Montag, 8. Juli, die Sanierung der Lessingstraße zwischen Crimmitschauer und Walther-Rathenau-Straße. Diese wird bis Oktober 2025 auf einer Länge von etwa 320 Metern grundhaft erneuert.
Das Bauvorhaben erfolgt unter Vollsperrung und in zwei Abschnitten: In diesem Jahr soll der Bereich zwischen der Crimmitschauer Straße und der August-Bebel-Straße einschließlich des Kreuzungsbereichs der August-Bebel-Straße realisiert werden. Im Jahr 2025 folgt der zweite Bauabschnitt bis zur Walther-Rathenau-Straße.
Die Fahrbahn und die Parkbuchten werden mit einem Belag in Asphaltbauweise versehen. Der Gehweg im Bereich des Finanzamtes und der Polizeidirektion wird mit Betonsteinpflaster sowie Granitkleinpflaster im Bereich der Zufahrten ausgestattet. Für die Straßenbeleuchtung werden in diesem Bereich 4 bzw. 6 Meter hohe Mastleuchten gesetzt. Außerdem wird der westliche Gehweg auf der Walter-Rathenau-Straße vor der Polizeidirektion neu gemacht und erhält den historischen Belag aus ortstypischen Fikentscherplatten. Im Rahmen der Baumaßnahme werden im Auftrag der Wasserwerke Zwickau GmbH die Abwasserkanalisation und die Trinkwasserleitung erneuert.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme werden auch die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. So erfolgt die Ausstattung der Überquerungsstellen mit entsprechenden Bodenindikatoren.
Mit den Bauarbeiten wurde die Phönix Bau GmbH aus Aue beauftragt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundes, des Freistaates Sachsen und der Stadt Zwickau. Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 1,4 Mio. Euro. Das Tiefbauamt bittet schon jetzt um Verständnis für die Behinderungen und Einschränkungen, die sich zwangsläufig mit dem Baugeschehen ergeben.