Bekanntmachungen erfolgen seit 1. Mai elektronisch
In seiner Sitzung am 28. März hat der Stadtrat eine neue Bekanntmachungssatzung beschlossen. Darin ist geregelt, dass öffentliche Bekanntmachungen in der Stadt Zwickau künftig in einem elektronischen Amtsblatt durchzuführen sind. Die Neufassung der Bekanntmachungssatzung trat am 1. Mai dieses Jahres in Kraft. Am heutigen Tage ist die 1. Ausgabe des Elektronischen Amtsblattes unter www.zwickau.de/amtsblatt veröffentlicht worden.
Gesetzliche Regelungen wie die Kommunalbekanntmachungsverordnung oder das Sächsische E-Government-Gesetz ermöglichen Gemeinden und Städten, öffentliche Bekanntmachungen in elektronischen Amtsblättern durchzuführen. Der Vorteil dabei liegt insbesondere in der höheren Flexibilität. Bekanntmachungen und Bekanntgaben sind nun nicht mehr an die Erscheinungstermine des „Pulsschlages“ gebunden, sondern können zeitlich flexibel auf den Internetseiten der Stadt erfolgen. Um die Transparenz zu erhöhen, ist vorgesehen, auf das Erscheinen des elektronischen Amtsblattes mit einem kurzen Beitrag in den „Rathausnachrichten“ auf www.zwickau.de hinzuweisen. Diese können über den Newsletter abonniert werden. Zudem wird im „Pulsschlag“ auf die seit der letzten Ausgabe erschienenen Bekanntmachungen hingewiesen.
Das elektronische Amtsblatt wird als PDF-Datei veröffentlicht, die Einsichtnahme ist im Bürgerservice im Rathaus möglich.
Der „Pulsschlag“ erscheint weiterhin im zweiwöchentlichen Turnus. Darin wird weiterhin über wichtige Vorhaben und Projekte, Ausstellungen, Veranstaltungen u. a. informiert werden. Ebenfalls werden hier Ausschreibungen und Stellenausschreibungen veröffentlicht.
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