Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Amt bittet Eltern noch um etwas Geduld
Der Träger der Kita „Arche Noah“, Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH, informierte die Eltern per Elternbrief vom 17. Januar 2024 über die Schließung der Einrichtung zum 31. Juli 2024. Die Stadtverwaltung Zwickau wurde über das Ansinnen der kurzfristigen Einrichtungsschließung offiziell erst am 18. Januar 2024 informiert. Es handelt sich allein um eine Entscheidung des Trägers.
Diese Situation führt leider zu großer Verunsicherung der betreffenden Elternschaft, da es nun gilt, in kürzester Zeit neue Betreuungsplätze zu finden. Nicht zu unterschätzen sind hierbei die zu befürchtenden Beziehungsabbrüche unter den Kindern. Um dem entgegenzuwirken, werden äußerst zeitnah Klärungsprozesse zu einer abgestimmten Vorgehensweise zwischen den Behörden (Landratsamt Zwickau und Stadtverwaltung Zwickau) und anderen freien Einrichtungsträgern im Stadtteil Neuplanitz stattfinden. Abgestimmt werden soll miteinander, wie Kinder evtl. gemeinsam übergehen bzw. Gruppen sinnvoll gebildet werden können. Im Anschluss werden die betroffenen Eltern informiert.
Die Stadt Zwickau ist bemüht, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den anderen Einrichtungsträgern sowie den Landkreis Zwickau als Bedarfsplanbehörde eine tragbare Lösung zu erarbeiten. Das Amt für Familie, Schule und Soziales bittet die Eltern nur noch um etwas Geduld, da es bis dato seitens des Trägers in den Prozess nicht eingebunden war. Grundsätzlich steht das Amt dementsprechend in Kontakt mit allen im Stadtteil tätigen Trägern der Kindertageseinrichtungen („Planitzer Kinderwelt“, „Pusteblume“, „Schwalbennest“, „Harlekin“, „Pfiffikus“). Gemeinsam mit diesen soll zeitnah nach entsprechenden Lösungen und Angeboten gesucht werden.
Aufgrund der aktuellen Auslastungssituation wird voraussichtlich JEDEM KIND EIN PLATZ IN NEUPLANITZ ab 1. August 2024 angeboten. Eine Ausnahme bilden die Kinder in heilpädagogischer Betreuung. Hinsichtlich der heilpädagogischen Plätze steht die Stadt in engem Austausch mit den Landkreis Zwickau als zuständiger Behörde, um die Plätze bestenfalls bei anderen Kitas innerhalb des Stadtgebietes anzusiedeln. Dies erfordert die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.