Das Umweltbüro informiert:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Auch durch die Stadt Zwickau verlaufen Haupteisenbahnstrecken, die zu Lärmbelastungen für betroffene Anwohner führen können.
Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu Problemen zu äußern. Die Lärmaktionsplanung des EBA sieht in der inzwischen stattfindenden vierten Runde zwei Beteiligungsphasen vor: In der ersten konnten die Teilnehmer vom 13.März 2023 bis 24. April 2023 über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden.
Die nun startende zweite Phase findet seit 20. November 2023 und bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung an das EBA zum Verfahren geben. Den Entwurf zum Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes und weitere Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes finden sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.de. Hier gelangt man auch zur Beteiligungsmöglichkeit. Die abschließende Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes soll zum 17. Juli 2024 erfolgen.