Das Amt für Finanzen informiert:
Das Landratsamt Zwickau hat den Doppelhaushalt 2023/24 der Stadt Zwickau ohne Auflagen genehmigt. Damit können die Mittel entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab 13. Mai bewirtschaftet werden.
Der Stadtrat hatte die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 in seiner Sitzung am 2. März mit großer Mehrheit beschlossen. Am 9. März wurde diese der Kommunalaufsicht im Landratsamt übergeben. In dieser Woche erhielt die Stadtverwaltung den entsprechenden Bescheid. Das Landratsamt stellt mit diesem die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 fest. Das Gesamtvolumen im Ergebnishaushalt beträgt in diesem Jahr ca. 243,4 Mio. Euro, im kommenden ca. 247,0 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung muss nun öffentlich bekannt gemacht werden. Dies erfolgt im Amtsblatt „Pulsschlag“, das am Freitag, dem 5. Mai erscheint. Die erforderliche Auslegung erfolgt elektronisch unter www.zwickau.de/haushalt. Hier sind auch die Etats der Vorjahre zu finden. Der Doppelhaushalt tritt dann am 13. Mai 2023 in Kraft.