Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Verschiedene Energiesparmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen
Im August 2022 ergriff die Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen, um der Energie- und Gaskrise entgegenzuwirken. Die Warmwasserversorgung wurde eingeschränkt, die Raumtemperatur in den Büro-, Beratungs- und Aufenthaltsräumen abgesenkt und die Beleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern ausgeschaltet bzw. reduziert. Einen Monat später folgte die Energiesparverordnung der Bundesregierung, in der u. a. auch die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen untersagt wurde.
Die Energiesparverordnung lief am vergangenen Samstag, 15. April 2023 aus. Somit können ab heute Abend auch alle markanten Gebäude und Baudenkmäler im Zwickauer Stadtzentrum wieder angestrahlt werden. Hierzu zählen u. a. das Rathaus, das Robert-Schumann-Haus, das Puppentheater und das Gewandhaus.
Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings: Beleuchtet wird ab der Abenddämmerung nur bis 22 Uhr und nicht, wie früher, bis 24 Uhr. Auch in den Morgenstunden werden die Strahler noch außer Betrieb bleiben.
Freuen dürfen sich auch die kommunalen Kitas mit Sauna: Diese können ab sofort wieder in Betrieb gehen und regelmäßig genutzt werden.
Die Stadt Zwickau konnte in den zurückliegenden Monaten ihren Energieverbrauch um rund 16 Prozent senken. Einige Sparmaßnahmen werden bestehen bleiben, um den aktuellen Verbrauch zu halten bzw. weiter zu senken. Hierzu zählen beispielsweise die Regelungen zum Heizen bzw. zur Kühlung und der Warmwasserversorgung in den Verwaltungsgebäuden.