Öffentlichkeit kann sich zu Lärm an Haupteisenbahnstrecken äußern

veröffentlicht am: 11.04.2023

Das Umweltbüro informiert:

Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Auch durch die Stadt Zwickau verlaufen Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die zu Lärmbelastungen für betroffene Anwohner führen können. Noch bis zum 24. April 2023 hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht hier zwei Beteiligungsphasen vor:

  • In der ersten Phase vom 13. März bis 24. April 2023 können die Teilnehmer über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Außerdem können zu jedem benannten Ort verschiedene Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden.
  • Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Hier geht es direkt zur Beteiligung an Phase 1.

Nähere Informationen zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken sind im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zu finden.