Das Baudezernat informiert:
Nachdem der Eigentümer des stark einsturzgefährdeten Gebäudes in der Olzmannstraße der Beseitigungsanordnung nicht nachgekommen ist, beauftragt die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt nun ein Unternehmen mit dem Rückbau. Dieser wird voraussichtlich am Dienstag beginnen und schätzungsweise eine Woche andauern. Danach könnte, bezogen auf den Abriss, die Olzmannstraße halbseitig wieder geöffnet werden.
„Wir haben uns die Entscheidungen nicht leicht gemacht“, betont Baubürgermeisterin Silvia Queck-Hänel. „Aber der desolate Zustand des Hauses, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt haben muss, ließ uns keine andere Wahl!“
Die Untere Bauaufsicht war durch den Hinweis eines Gutachters auf den schlechten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht worden. Dieser war von der Straßenbaufirma mit der Beweissicherung im Zuge der Straßenbaumaßnahme beauftragt worden. Dieses Beweissicherungsverfahren, das nicht allein auf die betreffende Immobilie bezogen ist, hat den Zweck, während bzw. nach Bauarbeiten nachweisen zu können, ob und in welchem Umfang ggf. Schäden verursacht wurden.
Aufgrund der Hinweise des Gutachters beauflagte die Untere Bauaufsichtsbehörde den Eigentümer des Gebäudes, ein statisches Gutachten zur Standsicherheit durch einen qualifizierten Tragwerksplaner nachzuweisen. Bei einem Ortstermin Mitte März kamen der vom Eigentümer hinzugezogene Sachverständige und die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde zu der Erkenntnis, dass das Haus akut einsturzgefährdet ist und damit Gefahr in Verzug besteht. Es wurden Schäden festgestellt, die schon für sich genommen gravierend sind und die in keinem Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme stehen können. Zu diesen gehören beispielsweise der Befall mit vermutlich echtem Hausschwamm und Schimmel, erhebliche Risse im Mauerwerk, Decken, die keine Auflager mehr besitzen, deren Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Balkenköpfe sind angefault und auch teilweise nicht mehr vorhanden.
Verwaltungsgericht bestätigt Vorgehensweise der Stadt
Der qualifizierte Tragwerksplaner kam schließlich zu dem Schluss, dass die Standsicherheit nicht gegeben sei. Zudem müsse von einer Gefährdung sowohl des öffentlichen Straßenraums als auch des unmittelbar benachbarten Gebäudes ausgegangen werden.
Aus diesen Gründen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde verpflichtet ein striktes Nutzungs- und Betretungsverbot auszusprechen. Auch ein kurzzeitiger Zugang zu dem Gebäude konnte nicht gestattet werden. Zu groß war die Gefahr, dass bereits geringfügige Erschütterungen oder Lastveränderungen zum Einsturz führen könnten und somit alle Personen, die sich in der Immobilie befänden, in Lebensgefahr wären. Gleichzeitig wurde am 22. März die Olzmannstraße, eine der wichtigen Verkehrsachsen in Zwickau, gesperrt. Die beiden Bewohner des angrenzenden Hauses hatten bedauerlicherweise ihre Wohnungen zu verlassen und sind seither anderweitig untergebracht.
Der Hauseigentümer hatte mittlerweile beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein Eilrechtsverfahren gegen das Betretungsverbot angestrengt. Die Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung am 24. März allerdings vollumfassend die Vorgehensweise der Unteren Bauaufsichtsbehörde. So sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass die konkrete und unmittelbare Gefahr eines Einsturzes bestehe. Weiter heißt es in der Entscheidung: „Damit verbunden ist eine konkrete Gefährdung der überragenden Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit von Personen, auch im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes“. Dabei wird auch bestätigt, dass eine ausreichende Abwägung verschiedener Interessen, etwa der Öffentlichkeit, des Eigentümers oder des Tierschutzes vorgenommen wurde. Dementsprechend stellen die Richter fest: „Angesichts der Tatsache, dass nach der Einschätzung der o. g. sachverständigen Personen jederzeit mit einem (Teil-)Einsturz des Gebäudes gerechnet werden muss, ist auch nicht zu beanstanden, dass dem Antragsteller oder anderen Personen keine Gelegenheit gegeben werden konnte, die Zierfische aus den betroffenen Räumen abzutransportieren.“
Das Bauordnungsamt erließ am 27. März den Bescheid, das Haus abzureißen. Als Frist wurde der 5. April festgelegt und die Ersatzvornahme angedroht. Da der Eigentümer diese Frist verstreichen ließ, muss nun ein Unternehmen mit dem Abriss beauftragt werden. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am kommenden Dienstag. Die Kosten des Verfahrens und für den Abriss muss der Eigentümer tragen.
Anwohner und Nutzer der Olzmannstraße müssen sich darauf einstellen, dass die Straße nach den Abrissarbeiten gesperrt bleibt. Wahrscheinlich wird sich der weitere, bereits geplante Ausbau der Verkehrsader unmittelbar anschließen. „Ich kann nur um Verständnis werben, dass die Olzmannstraße nun noch länger gesperrt sein musste und muss, als unbedingt erforderlich“, bittet Bürgermeisterin Queck-Hänel. „Man sieht, welch gravierenden Auswirkungen es haben kann, wenn Eigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.“