Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Die Wohngeldbehörde der Stadt Zwickau sieht sich aktuell nicht nur mit einer deutlichen Zunahme an Anträgen konfrontiert, sondern auch verstärkt mit Nachfragen zur individuellen Antragstellung und allgemeinen Fragen zur Wohngeldreform. Aktuell sprechen vor allem dienstags viele Bürgerinnen und Bürger in der Wohngeldbehörde vor, u. a. um einen Antragsvordruck zu erhalten oder ihre Antragsunterlagen abzugeben. Die Wohngeldbehörde bittet daher darum, eine entsprechende Wartezeit für die persönliche Vorsprache einzuplanen.
Persönlich vorgesprochen werden kann in der Wohngeldbehörde zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung (dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es wird gebeten, sich bei einem Besuch in der Wohngeldbehörde zuerst im „Geschäftszimmer“ (ist auch als solches ausgewiesen) zu melden!
Antrag - Ausgabe
Für die Antragsausgabe ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Antragsvordrucke liegen nicht nur in der Wohngeldbehörde im Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, Haus 4 Eingang D) zur Mitnahme aus, sondern sind auch im Bürgerservice im Rathaus, Hauptmarkt 1 erhältlich. Zudem können die Vordrucke auch jederzeit online auf den städtischen Internetseiten unter dem Schlagwort „Wohngeld“ zum Ausfüllen heruntergeladen werden.
Antrag - Abgabe
Wer nur einen Antrag abgeben möchte, benötigt ebenfalls keine persönliche Vorsprache. In diesem Fall können die Unterlagen auf dem Postweg übermittelt oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung Zwickau (Verwaltungszentrum Haus 4, Haus 9 und Haupteingang VWZ/Werdauer Straße sowie am Rathaus) eingeworfen werden.
Bearbeitungszeit
Die Wohngeldbehörde informiert, dass jeder Antrag bearbeitet wird. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum des Antrags. Da sich die Antragszahlen aktuell schon um das 3fache erhöht haben und täglich weitere Anträge hinzukommen, muss folglich mit mehr Zeit für einen rückläufigen Wohngeldbescheid gerechnet werden. Aufgrund der erhöhten Antragszahlen und z. T. auch zeitintensiver Beratungen liegt die Bearbeitungszeit derzeit bei ca. drei Monaten. Die Antragsteller werden gebeten, sich darauf einzustellen und vorerst auch auf persönliche, telefonische und E-Mail-Nachfragen zum Bearbeitungs- bzw. Auszahlungsstand zu verzichten.
In der Wohngeldstelle sind aktuell 8 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und eine Leitungskraft beschäftigt. Zur Kompensation der Mehrbelastung erfolgte bereits im Dezember 2022 eine interne Neubesetzung, zwei weitere folgen im Februar 2023.
Bitte beachten! Die Wohngeldbehörde der Stadt Zwickau ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zwickau zuständig!