Das Bürgeramt informiert:
Anmeldung als Wahlhelfer unter www.zwickau.de/wahlen möglich
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Zwickau sucht für die Landratswahl weiterhin Wahlhelfer. Für den ersten Wahlgang am Sonntag, dem 12. Juni 2022 werden noch rund 70 ehrenamtliche Helfer gesucht, für den etwaigen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem 3. Juli 2022 ca. 100.
Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollte man gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben, und teamfähig sein. Für die Tätigkeit bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung in Höhe von 30 bis 50 Euro.
Nähere Informationen zur Wahl des Landrates sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer für beide Wahlgänge sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Wer keinen Internetzugang besitzt oder Fragen hat, wendet sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Wahlen (Bürgeramt, Sachgebiet Wahlen, Werdauer Straße 62, Haus 4, 08056 Zwickau; E-Mail: wahlhelferzwickaude; Tel.: 0375 831205).